Hinrichtungsvorbereitung und -ablauf in Texas
Sobald der Hinrichtungsbefehl ergangen ist, wird der Verurteilte in einen speziellen Sicherheitsbereich des Gefängnisses verlegt. Dort wird sein Verhalten stündlich überprüft und genau dokumentiert.
Bereits drei Wochen vor der Hinrichtung werden zwei Berichte angefertigt: der erste 20 Tage, der zweite 7 Tage vor der Exekution. Diese Aufzeichnungen enthalten:
· Psychiatriebericht: Ergebnisse und Interpretationen aus Untersuchungen, Befragungen und der Vorgeschichte des Gefangenen durch drei Psychiater. Diese Berichte werden erstellt, um den Geisteszustand des Verurteilten zu bewerten.
· Bericht eines Geistlichen: Beurteilung des spirituellen und emotionalen Zustandes des Verurteilten.
· Zusammenfassung des Verhaltens: Durch Gefängnispersonal gemachte Beobachtungen.
· Abschlussbericht des Gefängnisdirektors: Enthält Informationen aus Befragungen, Beobachtungen und sonstigen Gesprächen mit dem Gefangenen, seiner Familie und Freunden.
Der zweite Bericht 7 Tage vor der Hinrichtung wird erstellt, um Veränderungen am Verhalten des Verurteilten im Vergleich zum ersten Bericht festzuhalten.
Etwa 24 Stunden vor der Hinrichtung wird der Gefangene in die Überwachungszelle gleich neben der Hinrichtungskammer verlegt, wo sein Verhalten nun durch drei Wärter ständig kontrolliert und protokolliert wird. In dieser Zelle hat er die Möglichkeit, zu lesen, fernzusehen oder Radio zu hören. Am Tag der Hinrichtung darf der Gefangene noch einmal Besuche von Familienangehörigen, Freunden, Anwälten oder Geistlichen erhalten, die jedoch – mit Ausnahme des Geistlichen – bis 12.30 Uhr abgeschlossen sein müssen.
Etwa zwei Stunden vor der Hinrichtung treffen die Familienmitglieder, Freunde und evtl. Geistliche ein, die der Gefangene als Hinrichtungszeugen wünscht.
Wie im Strafgesetzbuch festgelegt, können bis zu 50 Zeugen einer Hinrichtung beiwohnen. Dies können z.B. sein:
· 1 Gefängnisdirektor
· 1 Generalstaatsanwalt
· bis zu 12 renommierte Bürger
· 2 Ärzte
· bis zu 5 Familienmitglieder oder Freunde des Verurteilten
· bis zu 2 Geistliche
· bis zu 17 Medienvertreter
· bis zu 9 vom Staat bestimmte Zeugen
· 4 Beamte, die den Verurteilten begleiten
Der Verurteilte darf 5 Zeugen frei wählen, die vom Direktor des Todestraktes bestätigt werden müssen. Änderungen sind möglich, nach der Genehmigung dürfen jedoch keine neuen Zeugen mehr benannt werden.
Den anwesenden Reportern sind keine Aufzeichnungen – weder Audio noch Video – erlaubt. Reporter der Gemeinde, in der der Mord stattfand, haben Vorrang.
Seine letzte Mahlzeit, die der Gefangene zwar frei wählen, die aber nur aus in der Gefängnisküche vorhandenen Lebensmitteln bestehen und keine Tabakwaren enthalten darf, erhält er etwa um 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Anschließend kann er duschen und frische Kleidung anziehen. Die Hinrichtung findet um 18.00 Uhr statt. Wenige Minuten vorher wird er in die Hinrichtungskammer geführt.
Sie ist ein in sich abgeschlossener Bereich bestehend aus:
· Bereich für die Hinrichtungszeugen: Hier halten sich – voneinander getrennt – die Familienmitglieder des Verurteilten und die des Mordopfers, ggf. vom Staat ausgewählte Zeugen und Medienvertreter auf. Fünf Fenster weisen zum eigentlichen Hinrichtungsraum.
· Hinrichtungsraum: Ein kleiner Raum, in dessen Mitte sich die Hinrichtungsbahre befindet. Durch eine Öffnung in der Wand werden die Schläuche der Injektionen zum Verurteilten geführt. In ein Mikrofon, das über seinem Kopf von der Zimmerdecke hängt, kann der Verurteilte seine letzten Worte sprechen.
· Vorzimmer: Dort befinden sich drei Telefone: eines für den Gouverneur, das zweite für den Obersten Gerichtshof des Staates oder für das Büro des Generalstaatsanwalts, die durch einen Anruf eine Hinrichtung jederzeit stoppen können und das dritte für das Büro des Gefängnisdirektors. Auch die Giftinjektionen werden von diesem Raum aus verwaltet.
· Chemikalienraum: Enthält Vorratsschränke für die Chemikalien und einen Arbeitstisch.
· zwei Überwachungszellen für die Verurteilten: Jede Zelle bietet Raum für eine Toilette und eine Matratze.
· Aufenthaltsraum: Enthält Spüle, Schrank und Sitzgelegenheiten für die Pausen des Überwachungspersonals.
Nachdem der Verurteilte auf die Hinrichtungsbahre gelegt und festgeschnallt wurde, wird er an ein Gerät zur Überwachung seines Herzens angeschlossen. Eine medizinisch ausgebildete Person, deren Identität geheimgehalten wird, führt die Kanülen für die Injektionen in zwei Venen des Gefangenen ein. Sobald er seine letzten Worte an seine Familienmitglieder oder ggf. an die Familienangehörigen des Mordopfers gesprochen hat, gibt der Gefängnisdirektor den Befehl zum Hinrichtungsbeginn.
Die drei Injektionen, jede in einer tödlichen Dosis, bestehen aus:
· 5 g Natriumthiopental in 20 – 25 cc Verdünnungsmittel (betäubt den Verurteilten)
· 50 cc Pancuroniumbromid (lässt durch Muskelerschlaffung Zwerchfell und Lungen kollabieren)
· 50 cc Kaliumchlorid (stoppt den Herzschlag)
Das Gesetz schreibt die Anwesenheit eines Arztes vor, der schließlich den Tod des Verurteilten feststellt.
Nachdem alle Hinrichtungszeugen gegangen sind, wird der tote Körper entfernt. Normalerweise kümmert sich die Familie darum, andernfalls trifft der Staat Vorbereitungen für eine Beerdigung auf dem Friedhof des Gefängnisses. Auf dem Grabstein steht nicht der Name des Toten, sondern lediglich seine Gefangenen-Nummer und ein "X", was "exekutiert" bedeutet.
©Texas Prison Labor Union
Am Tag der Hinrichtung
3:30 Uhr - Das letzte Frühstück Wie jeden Morgen im Todestrakt von Livington, Texas, erhält der Todeskandidat sein Frühstück
8:00 bis 12:30 Uhr - Die letzte Besuchszeit Viereinhalb Stunden verbleiben ihm, um seinen letzten Besuch zu empfangen
12:30 bis 15:30 Uhr - Huntsville Der Todeskandidat wird in das 50 Minuten entfernte Huntsville gebracht. Zur gleichen Zeit treffen dort die Mitarbeiter der TDCJ-Victim Service Division werden sie in einem Gespräch auf die Hinrichtung vorbereitet. Der Mitarbeiter erläutert ihnen den Ablauf und weist auf möglich auftretende Probleme hin. Zudem zeigt er ihnen ein Video über die Todeskammer und den Zeugenraum. Fünf Angehörige und Freunde des zum Tode Verurteilten dürfen, wenn erwünscht, an der Hinrichtung teilnehmen. Auch sie werden über den Ablauf informiert, aber in einem separaten Gebäude
15:30 Uhr - Die Henkersmahlzeit Der Todeskandidat erhält das letzte Essen, das er selbst wählen darf. Alles, was der Gefangene sagt und tut, wird in dieser Zeit genauestens beobachtet und protokolliert
17:55 Uhr - Letzte Vorbereitungen Um fünf vor sechs wird der Todeskandidat von zwei Wärtern in die Todeskammer des „Deathhouse“, dem Hauptgebäude Huntsvilles, gebracht. Dort wird er auf einer Bahre festgeschnallt und ihm werden die Kanülen für die Giftspritze in die Arme gelegt. Zunächst läuft eine Kochsalzlösung durch die Injektionsnadeln, die dafür sorgt, dass das Gift anschließend ungehindert seinen Weg finden kann. Pfarrer und Gefängnisdirektor betreten die Todeskammer. Der Pfarrer steht zu den Füßen der Verurteilten, der Direktor zu seinem Kopf. Die Zeugen werden in den Zeugenraum gelassen, der Todeskandidat erhält die Möglichkeit einer letzten Erklärung.
18:00 Uhr - Die Hinrichtung Nach den letzten Worten der Todeskandidaten gibt der Direktor ein Zeichen. Die Verabreichung der tödlichen Injektion beginnt. Sie besteht aus Natriumpentothal, das den Hinzurichtenden bewusstlos macht, Pancuroniumbromid, das die Muskeln lähmt und dadurch die Tätigkeit des Zwerchfells und der Lunge stoppt, und Kaliumchlorid, das das Herz zum Stillstand bringt. Das Pancuroniumbromid sorgt bei dem Todeskandidaten außerdem für ein Aufblähen der Brust. Vom Beginn der Injektion bis zum Tod vergehen in der Regel sieben bis zehn Minuten, in denen die Zeugen aus dem Zeugenraum gebracht werden. Nach der Vollstreckung wird fünf Minuten gewartet bis ein Arzt offiziell den Tod des Todeskandidaten feststellt.
18:30 Uhr - Das Beerdigungsinstitut Hier erhalten die Angehörigen oft nach vielen Jahren ein letztes mal die Möglichkeit den Todeskandidaten zu berühren und sich von ihm zu verabschieden.
©Stern