Hinrichtungsmethoden in den USA
Die am häufigsten angewandte Exekutionsmethode in den USA ist die Giftspritze, mit der Texas 1982 erstmals tötete. Nur noch ein Bundesstaat, Nebraska, verlangt Hinrichtungen auf dem elektrischen Stuhl. In einzelnen US-Staaten erlangen jedoch elektrischer Stuhl, Gaskammer, Erschießungskommando oder Strang wieder Gültigkeit, sollte die Giftinjektion einmal als verfassungswidrig erklärt werden bzw. sollte der Verurteilte eine dieser Hinrichtungsmethoden wählen.
Giftspritze
Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze werden nacheinander intravenöse Injektionen bestehend aus einem schnellwirkenden Barbiturat in Verbindung mit lähmenden Chemikalien verabreicht, jede in einer tödlichen Dosis. Das Barbiturat betäubt, die zweite Chemikalie lässt Lungen und Zwerchfell kollabieren, die dritte stoppt den Herzschlag. Eine Reihe von Ärzten hat bereits Befürchtungen geäußert, dass die Drogen nicht richtig wirken, falls der Betreffende Diabetiker ist oder Drogen konsumierte und seine Venen schwer zu finden sind. Nach Ansicht der Mediziner kann daher in einzelnen Fällen eine kleine Operation erforderlich sein, um eine tieferliegende Vene zu erreichen.
Elektrischer Stuhl
Die Hinrichtung auf dem elektrischen Stuhl, bei der tödlicher Gleichstrom durch den Körper des Verurteilten geschickt wird, hat sichtbare zerstörende Wirkungen. Innere Organe und Gewebe werden verbrannt. Die Elektroden werden am Kopf und an den Beinen des Gefangenen befestigt. Mit Einschalten des Stromes schießt der Körper des Verurteilten nach vorne gegen die Ledergurte, die ihn an den Stuhl fesseln. Der Darm des Gefangenen kann sich entleeren, er kann urinieren oder Blut erbrechen. Der Körper verändert die Farbe, das Fleisch schwillt an und Haut und Haare können Feuer fangen. Die Körpertemperatur steigt auf bis zu 60° C an und um feststellen zu können, ob der Tod eingetreten ist, muss der Körper des Verurteilten erst einmal abkühlen. Zeugen berichten stets, dass ein Geruch nach verbranntem Fleisch entsteht. Es ist nicht bekannt, wie lange Menschen auf dem elektrischen Stuhl noch bei Bewusstsein sind.
Gaskammer
Der Verurteilte wird in eine hermetisch abgeschlossene Stahlkammer gesperrt. Auf ein Signal des Henkers hin öffnet sich ein Ventil, aus dem Salzsäure in eine unter dem Sitz des Gefangenen befindliche Mulde fließt. Nach einem weiteren Signal fallen etwa 230 Gramm Zyankalikristalle oder –kapseln in die Säure. Das entstehende Blausäuregas, das leichter als Luft ist und langsam nach oben stiegt, verhindert die Bildung von Hämoglobin1 im Blut. Atemlähmung ist die Folge. Nach einigen Sekunden tritt Bewusstlosigkeit ein, falls der Verurteilte tief einatmet. Hält er jedoch die Luft immer wieder an, dauert der Todeskampf mehrere Minuten. Nachdem der Gefangene für tot erklärt wurde, reinigen Filter die Stahlkammer von Gasrückständen. Unter Gasmasken entgiftet ein Team den toten Körper mit einer Bleichlösung und entgast ihn. Würde das nicht geschehen, könnte ein nichtsahnender Leichenbestatter ebenfalls getötet werden.
Strang
Vor der Hinrichtung wird der Verurteilte gewogen. Der "Fall" hängt von seinem Gewicht ab2, damit 1.260 foot-pounds3 auf den Hals einwirken. Dadurch wird ein nahezu sofortiger Tod und ein Minimum an Blutergüssen gewährleistet sowie Strangulation (langsames Ersticken) oder Enthauptung ausgeschlossen. Wird das Erhängen ordnungsgemäß ausgeführt, verursacht eine gewaltsame Trennung des dritten oder vierten Halswirbels den Tod. Ist der Fall in die Schlinge jedoch zu kurz, stirbt der Gehängte einen langsamen und qualvollen Tod durch Ersticken; ist er zu lang, wird der Kopf abgetrennt. Gewöhnlich wird die Wicklung des Seils hinter dem linken Ohr des Verurteilten platziert, damit der Hals nach dem Fallen zur Seite knickt.
Erschießungskommando
Es existiert kein Protokoll über das Verfahren. Informationen zufolge besteht das Exekutionsteam aus 5 Personen. Der Verurteilte wird an einen Stuhl gefesselt und mit einer Kopfhaube bedeckt. Eine Zielscheibe wird auf seiner Brust befestigt. Eine der Schusswaffen enthält eine Platzpatrone, damit keiner der Schützen weiß, wer einen tödlichen Schuss abgibt. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe wurden zwei Personen auf diese Art hingerichtet, Gary Gilmore 1977 und John Taylor 1996.
©Amnesty International